Mit dem Kongress- und Vortragsreisenprogramm werden die aktive Teilnahme deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Kongressen im Ausland sowie Vortragsreisen ins Ausland gefördert.
Antragsberechtigt sind durch Forschungsleistungen ausgewiesene Wissenschaftler/innen und Promovierende, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland etatmäßig beschäftigt sind, sowie Auslandsstipendiaten deutscher Förderorganisationen, sofern die Förderung derartiger Reisen nicht im Rahmen des Stipendiums beantragt werden kann.
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