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Allgemeine Informationen

[1. Bewerbungszeitpunkt]
[2. Bewerbungsunterlagen/-frist]
[3. Learning Agreement/ Anerkennung von Prüfungsleistungen]
[4. Stipendien]
[5. Erfahrungsberichte]


Bewerbungszeitpunkt




  • Bachelorstudiengänge:

    Ein integriertes Auslandssemester sollten Studierende der Bachelorstudiengänge entweder im 4. oder im 5. Semester verbringen, da das Abschlussmodul (6. Semester) in Mannheim absolviert werden muss.
  • Masterstudiengänge:

    Für Studierende der Masterstudiengänge Soziologie und Politikwissenschaft besteht die Möglichkeit ihr 3. Semester im Ausland zu absolvieren.

    Achtung: Bachelor-Studierende, die im Rahmen der Austauschprogramme mit der Indiana University (Bloomington) oder Johns Hopkins University (Baltimore) einen integrierten Auslandsaufenthalt im Masterstudium absolvieren möchten, müssen sich bereits zum Ende des 5. Semester ihres Bachelorstudiums bewerben.
  • Diplom- und Magisterstudiengänge:

    Studierende der Diplom- und Magisterstudiengänge können ihr Auslandsstudium zu jedem Zeitpunkt im Hauptstudium absolvieren.

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Bewerbungsunterlagen und Bewerbungsfrist


Programme der Fakultät für Sozialwissenschaften

 

Partneruniversitäten in den USA:

  •  
    • Indiana University in Bloomington, Indiana:
      Die Bewerbungsunterlagen sind zu richten an das Akademische Auslandsamt. 
      Informationen zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.

      Bewerbungsfrist: 15. Januar
    • Johns Hopkins University, Baltimore, Maryland:
      Die Bewerbungsunterlagen sind zu richten an das Akademische Auslandsamt. 
      Informationen zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.

      Bewerbungsfrist: 15. Januar
    • University of Alaska, Fairbanks:
      Die Bewerbungsunterlagen sind zu richten an das Akademische Auslandsamt. 
      Informationen zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.

      Bewerbungsfrist: 30. September 

Programme der Universität Mannheim:

Die Bewerbungsunterlagen für weitere Übersee - Programme der Universität Mannheim sind ebenfalls an das Akademische Auslandsamt zu richten. Informationen zu den verschiedenen Bewerbungsmodalitäten finden Sie hier.

Informationen zu den Bewerbungsfristen finden Sie hier.

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Learning Agreement/ Anerkennung von Prüfungsleistungen



Zur Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland sollten Sie vor Antritt Ihres Aufenthaltes an einer ausländischen Hochschule die zu belegenden Kurse absprechen. Hierzu füllen Sie bitte das Learning Agreement  aus. Anhand dieses Learning Agreements werden Ihnen Ihre Leistungen nach Ihrem Aufenthalt von Ihrem Prüfungsausschussvorsitzenden anerkannt und in das hiesige Notensystem umgerechnet. Das interne learning agreement muss nicht an das akademische Auslandsamt weitergeleitet werden, da es nur zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Prüfungsleistungen dient.

Das Learning Agreement für Politikwissenschaftler und Soziologen erhalten Sie hier als PDF zum Download. Dieses kann am PC ausgefüllt werden. Für die Anerkennung ist Margarita Maklakova zuständig.

Das Learning Agreement für Psychologie-Studierende finden Sie hier als PDF zum Download. Dieses kann am PC ausgefüllt werden. Für die Vereinbarung und Anrechung von im Ausland erbrachten Studienleistungen im Studiengang B.Sc. /M.Sc. Psychologie und Diplom-Psychologie ist Frau Tina Penga zuständig.

Das akademische Auslandsamt braucht bei ERASMUS-Austauschprogrammen ein zusätzliches learning agreement, das von der ausländischen Universität abgezeichnet wurde. Dieses Dokument finden Sie hier. Bitte füllen Sie es aus und leiten es an das akademische Auslandsamt weiter.

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Stipendien


Auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes finden Sie die wichtigsten Stipendienmögichkeiten für Studierende.

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Nach der Rückkehr...


Nach der Rückkehr aus dem Ausland ist die Anfertigung eines Erfahrungsberichtes verpflichtend (s.u.) Zusätzlich muss bei einem ERASMUS-Austausch ein Studierendenbericht des DAAD ausgefüllt werden. 

Erfahrungsberichte: Beispiele

Auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes finden Sie zahlreiche weitere Erfahrungsberichte.


 
 
 
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